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   BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 484/84   

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https://dejure.org/1985,4413
BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 484/84 (https://dejure.org/1985,4413)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1985 - 5 AZR 484/84 (https://dejure.org/1985,4413)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 (https://dejure.org/1985,4413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Konkursverwalter - Anspruch auf Zahlung des Monatsgehalts bei Masseunzulänglichkeit - Lohnanspruch als Masseschuld - Darlegung der Massezulänglichkeit - Anforderungen an Massestatus - Berücksichtigung von Grundstückswerten in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KTS 1986, 484
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 484/84
    Der Arbeitnehmer ist daher für die Zeit, in der ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits angetretenes Arbeitsverhältnis fortbesteht, mit den Ansprüchen für die Zeit ab Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses Massegläubiger, und zwar selbst dann, wenn die Arbeitsleistung vom Konkursverwalter nicht abgenommen worden ist (BAG 31, 288, 297 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 6 der Gründe; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 22 Rz 24; Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 59 Anm. 4; RGZ 55, 265, 267).

    Dabei ist davon auszugehen, daß der Konkursverwalter aufgrund eines solchen Feststellungsurteils später auch leistet (BAG 31, 288, 293, 294 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 3 b und c der Gründe, mit insoweit kritischer Anm. von Henckel; in der Literatur zustimmend: Böhle-Stamschräder/Kilger, aaO, § 60 Anm. 3; Hess/-Kropshofer, KO, 2. Aufl., § 60 Rz 5).

    Wenn er sich auf diese der Masse günstige und dem Massegläubiger nachteilige Rechtsfolge beruft, muß er die Fakten, die für die Masseunzulänglichkeit sprechen, darlegen und beweisen (BAG 31, 288, 295, 296 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 3 und 4 der Gründe).

  • RG, 10.07.1903 - III 108/03

    Ordentliches Civilgericht, oder Gewerbegericht?

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 484/84
    Der Arbeitnehmer ist daher für die Zeit, in der ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits angetretenes Arbeitsverhältnis fortbesteht, mit den Ansprüchen für die Zeit ab Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses Massegläubiger, und zwar selbst dann, wenn die Arbeitsleistung vom Konkursverwalter nicht abgenommen worden ist (BAG 31, 288, 297 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 6 der Gründe; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 22 Rz 24; Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 59 Anm. 4; RGZ 55, 265, 267).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Denn die Vollstreckung solcher Urteile würde der in § 60 KO angeordneten Verteilung einer unzulänglichen Masse den Boden entziehen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1988 - IX ZR 7/88, WM 1988, 1391, 1392; BAGE 31, 288, 293; BAG KTS 1986, 484, 486; ZIP 1989, 53, 54; ZIP 1999, 36 f; 1999, 585; BFHE 181, 202, 206 = ZIP 1996, 1838; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003, 2004; ähnlich BSGE 52, 42, 46).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 60 KO trifft im Prozeß den Konkursverwalter (Senatsbeschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 117/95, BGHR KO § 60 Abs. 1 - Masseunzulänglichkeit 3; BAGE 31, 288, 295 a.E. f.; BAG KTS 1986, 484, 486 unter II. 1.; ZIP 1999, 36, 37 unter II. 3. vor a; BFHE 181, 202, 207; OLG Düsseldorf, aaO).

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97

    Masseunzulänglichkeit - Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters

    Er muß die von ihm behauptete Masseunzulänglichkeit jedenfalls dann durch einen zeitnahen Konkursstatus darlegen und ggf. beweisen, wenn er die Masseunzulänglichkeit nicht öffentlich bekannt gemacht hat (Bestätigung BAG Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 - AP Nr. 5 zu § 767 ZPO; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484).

    Dabei reicht es regelmäßig aus, wenn er einen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz noch zeitnahen Konkursstatus vorlegt, aus dessen Zahlenwerk sich die Masseunzulänglichkeit ablesen läßt ( BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 80/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Masseunzulänglichkeit

    Dabei reicht es regelmäßig aus, wenn er einen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz noch zeitnahen Konkursstatus vorlegt, aus dessen Zahlenwerk sich die Masseunzulänglichkeit ablesen läßt (BAG 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484; Senat 11. August 1998 aaO; BGH 22. Februar 2001 aaO).
  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse:

    Sofern die Masseunzulänglichkeit vom Massegläubiger bestritten wird, trägt der Konkursverwalter vielmehr über die Bekanntmachung hinaus die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Masseunzulänglichkeit ergibt (BAGE 31, 288, 295; BAG, Urteil vom 30. Oktober 1985 5 AZR 484/84, Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen --KTS-- 1986, 484; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 14 Sa 1769/91, ZIP 1992, 1406; Kilger/Karsten Schmidt, Konkursordnung, 16. Aufl., § 60 Anm. 2).
  • LAG Hamm, 19.09.1996 - 12 Sa 285/96

    Forderungen aus Arbeitsvertrag als Masseschulden; Uneingeschränkte Verurteilung

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  • BFH, 23.07.1996 - VI R 88/94
    Sofern die Masseunzulänglichkeit vom Massegläubiger bestritten wird, trägt der Konkursverwalter vielmehr über die Bekanntmachung hinaus die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Masseunzulänglichkeit ergibt (BAGE 31, 288, 295; BAG, Urteil vom 30. Oktober 1985 5 AZR 484/84, Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen - KTS - 1986, 484; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 14 Sa 1769/91, ZIP 1992, 1406; Kilger/Karsten Schmidt, Konkursordnung, 16. Aufl., § 60 Anm. 2).
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